02.06.2010 |
Die zweite Ausgabe der Euro-News ist erschienen.
Themen Ausgabe Nr. 02/2010:
1. Trotz aller Widerstände - EU-Kommission nimmt neue Kfz-GVO an
2. Opel verlangt „Bearbeitungsgebühr" für Erstausstellung von CoC-Papieren - Stellungnahme von Opel eingegangen
3. Kfz-Steuer für Ausfuhrkennzeichen ab 01.Juli 2010
Trotz aller Widerstände - EU-Kommission nimmt neue Kfz-GVO an
Entgegen aller Widerstände sowohl aus dem Europäischen Parlament als auch seitens der Händlerverbände wurden die überarbeiteten Wettbewerbsvorschriften für Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und deren zugelassenen Händlern, Werkstätten und Ersatzteilanbietern am 27.05.2010 von der Europäischen Kommission angenommen.
Die Kommission trennt klar zwischen dem Vertrieb von Neufahrzeugen, für den bis 2013 die aktuelle Verordnung (EU) Nr. 1400/2002 gilt und ab dann die allgemeine Vertikal-GVO, und dem Kfz-Anschlussmarkt, für den in der Verordnung (EU) Nr. 461/2010 spezifische Bestimmungen erlassen wurden.
Das neue Regelwerk hat u.a. zum Ziel den Wettbewerb auf dem Markt für Instandsetzungs- sowie Wartungsarbeiten durch den erleichterten Zugang zu erforderlichen Reparaturinformationen als auch die Verwendung alternativer Ersatzteile zu intensivieren, so die Kommission. Weiterhin soll es auf der Grundlage des neuen Regelwerks für die Kommission leichter werden gegen Hersteller vorzugehen, die ihrer Gewährleistungspflicht nicht ordnungsgemäß nachkommen.
Die neue Regelung soll, wie man der Pressemitteilung aus Brüssel entnehmen kann, auch zu einer Verringerung der Vertriebskosten für Neufahrzeuge beitragen, da „allzu restriktive" Bestimmungen wegfallen werden. Weiterhin soll den Herstellern eine „flexiblere Organisation" ihrer Netze ermöglicht werden. Dabei soll, laut den Angaben der Kommission, jedoch die Existenz von Ein- und Mehrmarkenhändlern nebeneinander bestehen bleiben.
Den Bedenken, die das Europäische Parlament in seinem Entschließungsantrag vom 28.04.2010 gegenüber den neuen Bestimmungen für den Kfz-Sektor äußerte (der WFEB berichtete) wurde in den neuen Wettbewerbsvorschriften nur wenig Beachtung geschenkt.
Eine ausführliche Zusammenfassung der Entscheidung der Kommission finden Sie hier als PDF-Dokument.
Wie schätzen Sie die Auswirkungen der neuen Regelung ein? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns an E-Mail an info@wfeb.de.
Opel verlangt „Bearbeitungsgebühr" für Erstausstellung von CoC-Papieren - Stellungnahme von Opel eingegangen
In der letzten Ausgabe der Euro-News berichteten wir über den Fall eines unserer Mitglieder, das für die Erstausstellung von CoC-Papieren eine Bearbeitungsgebühr an Opel zahlen sollte. Wir wiesen Opel auf den dadurch entstehenden Verstoß gegen die EU-Richtlinie 2007/46/EG, Art. 18 Abs. 1 hin.
Die Stellungnahme von Opel wurde uns seitens der Rechtsabteilung mittlerweile übermittelt.
In dieser Stellungnahme weist Opel daraufhin, dass die Richtlinie keine Verpflichtung zur kostenfreien Beilegung der CoC beinhalte sondern lediglich zur Beilegung an sich. Es handele sich um eine „freiwillige Leistung" dass die Erstausstattung grundsätzlich kostenfrei erfolgen soll.
Weiterhin führt Opel an, dass die Erstausstattung grundsätzlich durch die nationale Verkaufsgesellschaft des Opel-Fahrzeugs erfolgt. Sollte es vorkommen, dass ein Fahrzeug nicht mit einem CoC ausgestattet wurde, ist die entsprechende Anforderung direkt an die nationale Verkaufsgesellschaft zu richten, die dann kostenfrei das CoC übersendet, so Opel.
Haben Sie schon Erfahrungen mit dieser Praxis gemacht? Bitte berichten Sie uns darüber (Kontaktformular oder info@wfeb.de).
Kfz-Steuer für Ausfuhrkennzeichen ab 01.Juli 2010
Am Mittwoch, den 02. Juni 2010, wurde im Bundesgesetzblatt das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes veröffentlicht (BGBL 2010 Teil I, Nr. 26, S. 668).
Wie wir bereits in der letzten Ausgabe der Euro-News berichtet haben, wird in der Gesetzesänderung festgelegt, dass Ausfuhrkennzeichen zukünftig nicht mehr von der Kfz-Steuer befreit sind.
Ab 01. Juli 2010 muss für Ausfuhrkennzeichen Kfz-Steuer gezahlt werden. Die Steuerpflicht dauert solange das Kennzeichen geführt werden darf, mindestens jedoch einen Monat.