28.01.2009 |
Der WFEB hat eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen Verstoß gegen Art. 28 und 49 EGV durch die Abwrackprämie (Umweltprämie: „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen") eingereicht. Ziel der Beschwerde ist, dass auch in Deutschland verkaufte reimportierte Neufahrzeuge trotz Tageszulassung für die Prämienleistung anerkannt werden.
Nähere Infos und der Inhalt der Beschwerde folgen.
Sabine Münch
für die Geschäftsführung