13.07.2011 |
Die Pkw-Energiekennzeichnung passiert Bundesrat: Neue Kennzeichnungspflichten für Händler.
Der Bundesrat hat am 8. Juli 2011 der Neuauflage der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) zugestimmt (der WFEB berichtete).
Herzstück der neuen Verordnung ist die Einführung einer farbigen CO2-Skala. Anhand dieser Darstellung können Verbraucher künftig ablesen, wie CO2-effizient ein Fahrzeug ist. Die Skala reicht von der Bezeichnung „A+" (hohe Effizienz) bis „G" (geringer Effizienzwert). Berechnet wird dieser Wert anhand des Verhältnisses von CO2-Austoß und Fahrzeugmasse.
An dieser Bestimmung des Effizienzwertes übte der Bundesrat jedoch Kritik. Ein Beispiel des Rates verdeutlicht das Problem: Schwere Geländewagen mit einem Gewicht von rund 2400 kg und einem CO2-Ausstoß von ca. 195 g/km werden einer höheren/besseren CO2-Effizienzklasse zugewiesen, als beispielsweise ein Kleinwagen mit 770 kg und einem CO2-Ausstoß von 86 g/km.
Dies führe zu Verwirrungen bei den Verbrauchern, da durch die Bezugsgröße Masse bei der Bestimmung der Effizienzklassen Verzerrungen auftreten können.
Deshalb verpflichtete der Bundesrat das zuständige Ministerium, nach einer Erprobungsphase von drei Jahren neue Kriterien zur Bestimmung der Effizienz zu ermitteln. Vorgeschlagen wurde hier der Nutzwert, der sich anhand der Anzahl der Sitzplätze bestimmt.
Ein weiterer Punkt, an dem der Rat Änderungen anbrachte, war die Gruppe der von der Verordnung betroffenen Fahrzeugarten. Der Rat weitete den Anwendungsbereich auf sog. Brennstoffzellenfahrzeuge aus.
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass einzelne Hersteller bereits angekündigt hätten, Fahrzeuge dieses Typs in absehbarer Zeit in großen Stückzahlen auf den Markt zu bringen.
Auch bei der Einführung höherer Effizienzklassen (A++/A+++) widersprach der Rat der Vorlage aus Berlin. Die Regierung schlug vor, dass diese Klassen eingeführt werden, sobald ein Prozent der in einem Kalenderjahr produzierten Fahrzeuge diesen entspricht. Der Rat hob die Grenzen jedoch auf fünf Prozent an. Er betonte, dass zuerst ein „angemessenes" Marktvolumen zur Verfügen stehen sollte, damit durch einzelne „marktuntypische" Angebote keine Änderungen des Kennzeichnungssystems erforderlich werden. Zudem verwies der Rat auf den Aufwand in der Vertriebsorganisation der Hersteller. Mit Blick auf die Verbraucher sollte eine „sich kurzfristig ändernde" Bewertung gleicher Fahrzeuge vermieden werden.