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29.06.2011
Freihandelsabkommen zwischen EU und Südkorea tritt in Kraft

Handelskooperation zwischen Europa und Asien: Die EU und Südkorea reduzieren Handelshemmnisse.

Am 28. Juni 2011 verkündete die EU im Amtsblatt der Union das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit Südkorea zum 1. Juli 2011.

Das Abkommen wurde am 6. Oktober 2010 in Brüssel unterzeichnet (der WFEB berichtete) und umfasst die Aufhebung von etwa 98 % der Schutzzölle und weiterer Handelsbeschränkungen innerhalb der nächsten fünf Jahre.

Besonders für die Automobilindustrie und hier speziell für exportstarke Nationen, wie z. B. Deutschland, bietet das Abkommen Vorteile.

Neben der Aufhebung des Zollsatzes von 8 % für nach Korea exportierte EU-Fahrzeuge können EU-Autohersteller ihre Fahrzeuge, die nach EU-Spezifikationen hergestellt sind, künftig ohne zusätzliche Tests verkaufen.

Aber auch die Gefahren, die ein solches Abkommen speziell für die Automobilindustrie birgt, wurden seitens der EU bedacht.

Mit einer Schutzklausel ist es möglich, weitere Reduzierungen von Zöllen außer Kraft zu setzen oder sie auf ein früheres Niveau anzuheben, sollte der niedrigere Zollsatz zu einem exzessiven Importanstieg von günstigeren Fahrzeugen aus Südkorea führen und dadurch den EU-Herstellern bedeutende Nachteile zugefügt werden.

Den Eintrag im Amtsblatt der Europäischen Union finden Sie hier.


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