29.06.2011 |
BMF erläutert Reverse-Charge-Verfahren für Lieferungen von Mobilfunkgeräten und CPU.
In den vergangenen Monaten hat der WFEB bereits mehrfach über die Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens für die Lieferung von Mobilfunkgeräten und CPU berichtet.
Das Bundesfinanzministerium hat nun zu diesem Sachverhalt ein Anwendungs- schreiben veröffentlicht.
Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bedeutet einen Wechsel der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger. Voraussetzung hierfür ist, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person ist und die Steuerbemessungsgrundlage der Lieferung mindestens 5000 Euro beträgt.
Das Schreiben des Ministeriums erläutert anhand praxisnaher Beispiele den genauen Vorgang des Wechsels der Steuerschuldnerschaft und führt aus, welche Produkte nicht in den Anwendungsbereich des Verfahrens fallen.
Das neue Verfahren für Lieferungen von Mobiltelefonen und integrierten Schaltkreisen gilt ab dem 1. Juli 2011.
Wichtig für betroffene Händler:
Bei Abschlagsrechnungen, für die das Entgelt vor dem 1. Juli 2011 gezahlt wurde, verbleibt die Steuerschuldnerschaft beim Leistungserbringer.
Das Schreiben des Finanzministeriums enthält zu diesen und weiteren Sonderfällen erklärende Beispiele.
Das Dokument finden Sie hier im Downloadbereich unserer Homepage.