07.04.2011 |
EU-Kommission: Deutschland droht in zwei Fällen ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH.
Die Freiheit, in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu wohnen und zu arbeiten, zählt zu den vertraglichen Grundrechten der EU. Dazu gehört auch das Recht auf die Zahlung des vollen Rentenanspruchs bei Umzug in ein anderes EU-Land.
Nach Ansicht der EU-Kommission behindert Deutschland genau diese Freizügigkeit, wenn es den Rentenbetrag bei Umzug des Rentenempfängers in einen anderen Mitgliedstaat senkt.
Legt Deutschland der EU-Kommission binnen zwei Monaten nicht dar, wie es seine nationalen Vorgaben an das geltende EU-Recht anpassen will, droht ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH.
Auch in einem weiteren Fall droht Deutschland ein Klageverfahren.
Die Mehrwertsteuer-Richtlinie (2006/112/EG) befreit Dienstleistungen, die Zusammenschlüsse, welche die Kosten teilen, ihren Mitgliedern erbringen, unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer.
Nach den deutschen Rechtsvorschriften bezieht sich diese Steuerbefreiung jedoch lediglich auf Zusammenschlüsse im Gesundheitsbereich. In der EU-Richtlinie sind die Befreiungen hingegen nicht auf besondere Berufsgruppen beschränkt.
Deutschland muss nun seine Mehrwertsteuervorschriften an die EU-Richtlinie anpassen. Kommt Deutschland dieser Aufforderung innerhalb von zwei Monaten nicht nach, kann die EU-Kommission Klage beim EuGH einreichen.