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02.02.2011
Vertiefung des EU-Binnenmarktes für Dienstleistungen

EU-Kommission zieht Bilanz: Ein Jahr nach Ende der Umsetzungsfrist der EU-Dienstleistungsrichtlinie.

Bei der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) handelt es sich um Vorschriften, mit denen unnötige und erschwerende Hindernisse bei der Erbringung grenzübergreifender Dienstleistungen in der EU beseitigt werden sollen.

Um sich einen Überblick über die Fortschritte zu verschaffen und verbleibende Lücken aufzudecken, hat die EU-Kommission, ein Jahr nach Ablauf der Umsetzungsfrist, eine Bewertung der Umsetzung der Richtlinie vorgenommen.

Schwierigkeiten wurden vor allem in den Fällen festgestellt, in denen der Dienstleister in dem Land, in dem er eine Dienstleistung erbringt, nicht ständig niedergelassen ist. Hier sieht die Kommission besonders die Mitgliedsstaaten in der Pflicht, die durch ihre nationalstaatlichen Rechtsvorschriften (Niederlassungs- vorschriften) häufig Hindernisse für Dienstleistungen entstehen lassen.

Die Kommission wird dies nun genau prüfen und mit einer Reihe von Mitgliedstaaten, in denen es nachweislich Probleme bei der Umsetzung der Richtlinie gibt, bilaterale Gespräche führen.

Darüber hinaus findet in diesem und im Jahr 2012 der sog. „Binnenmarkt-Kohärenztest" statt. Hier wird aus Sicht der Nutzer geprüft, wie sich die verschiedenen EU-Bestimmungen in der Praxis auswirken. Beispiele der Kommission hierfür sind u.a. ein schwedischer Architekt, der ein Haus in Italien entwerfen oder ein finnischer Bürger, der die Dienstleistungen eines tschechischen Buchprüfers nutzen möchte.

Hintergrund des Ganzen ist die Tatsache, dass Dienstleistungen derzeit zwar zwei Drittel des BIP und der Beschäftigung in der EU ausmachen, aber nur ca. ein Fünftel des gesamten innereuropäischen Handels. Bislang sind lediglich 8% der europäischen klein und mittelständischen Unternehmen (KMU) in anderen Mitgliedstaaten tätig. Dies verringert, nach Ansicht der Kommission, nicht nur die Auswahl für die Verbraucher, sondern hindert auch kleine, innovative Unternehmen aus dem europäischen Mittelstand daran, sich weiter zu entwickeln, ihre Tätigkeitsfelder auszubauen und wettbewerbsfähiger zu werden.

Es bleibt nun abzuwarten, was die Prüfung der Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedsstaaten, sowie der Praxistest (Binnenmarkt-Kohärenztest) ergeben werden. Wichtig ist es, Hemmnisse für Dienstleistungen in der EU zu beseitigen und innovative Unternehmen zu stärken. Ziel der Kommission ist ein dynamischer EU-Dienstleistungssektor. Dienstleistungen gelten als die Triebfeder der EU-Wirtschaft. Rund neun von zehn Arbeitsplätzen entstehen in diesem Sektor.

Binnenmarktkommissar Michel Barnier sieht hier sogar ein Mittel gegen die aktuelle Krise: „In diesen Krisenzeiten müssen wir das gesamte Wachstumspotenzial ausschöpfen, das auf einem integrierten Binnenmarkt für Dienstleistungen noch vorhanden ist."

Der WFEB wird die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich für Sie im Auge behalten und über Neuerungen berichten.



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