22.12.2010 |
BFH: EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
Der BFH hat dem EuGH erneut eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, welche die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung betrifft (Entscheidung vom 10.11.2010, XI R 11/09). Konkret geht es um die Frage, ob die Steuerfreiheit laut Richtlinie 77/388/EWG nur zu gewähren ist, wenn der Steuerpflichtige die USt-IdNr. des Erwerbers buchmäßig nachweist und ob es eine Rolle spielt, dass es sich bei dem Erwerber um ein in einem Drittland ansässiges Unternehmen handelt, das in keinem Mitgliedstaat umsatzsteuerrechtlich registriert ist.
Im vorliegenden Fall verkaufte ein in Deutschland ansässiges Unternehmen zwei Maschinen an ein Unternehmen in den USA. Das US-Unternehmen veräußerte diese direkt weiter an ein Unternehmen in Finnland und beauftragte eine Spedition, die Maschinen direkt von Deutschland nach Finnland zu liefern. Das deutsche Unternehmen gab die USt-IdNr. des finnischen Unternehmens an, da das US-Unternehmen in keinem Mitgliedstaat registriert war, woraufhin das Finanzamt die Steuerfreiheit für diese Lieferung versagte.
Es wird spannend sein zu beobachten, wie der EuGH in dieser Frage entscheidet. Kommt er zu dem Ergebnis, dass es ausreicht wenn die materiellen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen oder besteht er auf den Buchnachweis der USt-IdNr. des Erwerbers. Ebenfalls von Relevanz wird sein, wie er die Sachlage beurteilt, wenn es sich bei dem Erwerber um ein in einem Drittland ansässiges Unternehmen handelt.