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28.10.2010
EU-Kommission beschließt Binnenmarktpaket

Die geplanten Maßnahmen zielen auf eine Stärkung und Akzeptanz des Binnenmarktes

 

Das Vertrauen in den Binnenmarkt stärken, so lautete die Devise bei der Verabschiedung des EU-Binnenmarktpaktes am 27. Oktober 2010, in Brüssel.

Im Jahr 2012 feiert der Europäische Binnenmarkt den 20. Geburtstag seiner Vollendung im Jahr 1992. Bereits vor der offiziellen Vollendung des Binnenmarktes war dieser ein zentraler Baustein der europäischen Integration. Der Abbau von Handelsschranken, die den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital verhinderten, ist eine der großen Errungenschaften des Europäischen Binnenmarktes.

Heute profitieren rund 500 Millionen Verbraucher von den Freiheiten auf einem gemeinsamen europäischen Markt. 20 Millionen Unternehmen bieten wiederrum 175 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz.

Ziel der Brüsseler „Akte für den Binnenmarkt" ist es „Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Fortschritt mittels Maßnahmen zu fördern, die allen Marktteilnehmern das Leben erleichtern", so die EU-Kommission.

Die geplanten Maßnahmen umfassen beinahe alle Lebensbereiche. Bei Vorhaben wie Heirat, Hauskauf oder aber auch bei der Zulassung des Autos, soll den Menschen in Europa mittels neuer Maßnahmen und Regelungen das Leben erleichtert werden.

Was dies im Einzelnen genau bedeutet lässt sich anhand von einigen einfachen Beispielen aufzeigen.

Besonders den Interessen der Verbraucher auf dem Europäischen Binnenmarkt wurde in dem Maßnahmenkatalog Rechnung getragen. So sollen z.B. außergerichtliche Schlichtungsverfahren wie Mediation gezielt gefördert werden. Die Möglichkeiten zu kostengünstigen, grenzüberschreitenden nichtgerichtlichen Vergleichsverfahren sollen zudem ausgebaut werden.

Neben solchen Schlichtungs-und Mediationsverfahren sind auch alltägliche Themen wie z.B. die Kraftfahrzeugzulassung innerhalb der EU, durch die „Akte für den Binnenmarkt" aufgegriffen worden.

Um Bürokratieabbau und die Reduzierung von Formalitäten bei der Zulassung von Fahrzeugen innerhalb der EU zu erreichen, will die Kommission neue Rechtsakte vorschlagen.

Besonders wichtig ist es Lösungen für das Problem einer Doppelzahlung der Zulassungssteuer innerhalb der einzelnen EU-Staaten zu finden. Dies bezieht sich auf Fälle, in denen von EU-Bürgern verlangt wird, die Zulassungsteuer zweimal zu zahlen, wenn Sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug in einen anderen EU-Staat überführen.

Auch der Bereich Tourismus wird im Binnenmarktpaket aufgegriffen. Versetzt man sich z.B. in die Situation eines Touristen oder im Ausland lebenden EU-Bürgers, stellt man schnell fest, dass hier einige ungeahnte Schwierigkeiten auftreten können.

Deshalb möchte die Kommission im Rahmen des EU-Binnenmarktpaketes den Schutz von Fernreisenden beispielsweise vor dem Bankrott des Reiseveranstalters während ihres Urlaubs, durch die Anpassung der Vorschriften, ausbauen.

Weiterhin ist geplant die Rechte von Fahrgästen der verschiedenen Verkehrsmittel zu stärken. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Durchsetzung der Rechte von Flugpassagieren bei erheblichen Verspätungen oder Flugstreichungen.

Zusätzlich soll auch der konsularische Schutz für EU-Bürger, deren Heimatland keine Vertretung in einem Drittland besitzt, erweitert werden.

Die Bedürfnisse der europäischen Arbeitnehmer wurden bei den Vorschlägen der Kommission auch berücksichtig. So ist z.B. die Einführung eines Systems zum elektronischen Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden geplant. Dieses System soll u.a. dazu dienen die Übertragung der Sozialversicherungsansprüche zu vereinfachen. Die Tatsache, dass 4600 Berufe innerhalb der EU unterschiedlich reguliert sind ist den Kommissaren überdies ein Dorn im Auge. Deswegen soll die Richtlinie zur Anerkennung von Berufsabschlüssen überarbeitet und verbessert werden. Zum weiteren Bürokratieabbau ist die Einführung eines „Berufs-Ausweises" geplant.

Dem Mittelstand, welcher 99% der europäischen Unternehmen stellt, kommt in der „Akte für den Binnenmarkt" eine große Bedeutung zu. Hier liegt der Schwerpunkt auf den kleinen und mittelständischen Unternehmen, sog. KMU. Diese werden nach Meinung der Kommission von potenziellen Investoren viel zu selten wahrgenommen. Zudem sind die Voraussetzungen für einen Börsengang solcher Unternehmen nur sehr schwer zu durchschauen. Die Kommission will die KMU durch eine Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften finanziell entlasten und für einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen sorgen. Auch soll die Möglichkeit einer gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage für grenzübergreifend tätige Unternehmen geprüft werden.

Darüber hinaus will die Kommission das soziale Unternehmertum fördern. Unternehmen, Stiftungen oder Einzelpersonen, die bei der Unterstützung von Bedürftigen Initiative zeigen, sollen es in Zukunft einfacher haben. Dazu soll eine europäische Satzung vorangebracht werden, die grenzüberschreitende Aktionen in diesem Bereich erleichtert. Ethisch motivierte Investitionen sollen künftig stärker gefördert werden. Auch die Option einer Kennzeichnungsregelung für ein solches Engagement soll ausgelotet werden.

Im Bereich des Onlinehandels soll sich die vollständige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie positiv auf den elektronischen Geschäftsverkehr auswirken.

Wie zu Beginn bereits angesprochen sollen diese Maßnahmen zur Vertrauensbildung der EU-Bürgerinnen und Bürger in den Europäischen Binnenmarkt beitragen.

Viviane Reding, Vizepräsidentin und Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, brachte den Grundgedanken des Binnenmarktpakets auf den Punkt: „Überall müssen die Bürger die gleichen Rechte haben".

Die Vorschläge der Kommission sollen bis 2012 in Kraft treten. Dann sind auch die Entscheidungsträger der einzelnen Nationalstaaten gefragt. Sie sind für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchsetzung in ihren Staaten verantwortlich.

Bundeswirtschaftsminister Brüderle warb in diesem Zusammenhang für „einen Binnenmarkt mit schlanker und kluger Regulierung".

Um auch den Dialog zwischen den EU-Organen und der Zivilgesellschaft zu verbessern will sich die Kommission für eine europaweite Diskussion mit allen Interessierten öffnen. Auch soll es Organisationen wie Verbänden und Gewerkschaften ermöglicht werden, Zugang zu den Expertengruppen der Kommission zu bekommen.

Ob die ambitionierten Vorschläge der Kommission bis zum Jahr 2012, dem 20. Geburtstag des Binnenmarktes, in Kraft getreten sind bleibt abzuwarten.


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