01.06.2011 |
Fragen der Steuerproblematik von Grenzgängern: Deutschland und Luxemburg einigen sich Ende Mai.
Herzstück der von Finanzminister Luc Frieden und seinem deutschen Amtskollegen Wolfgang Schäuble am 26. Mai 2011 unterzeichneten Vereinbarung ist die sog. "Bagatellregelung".
Diese besagt, dass wer bis zu 19 Tage außerhalb Luxemburgs arbeitet, diesen Lohnanteil nicht in Deutschland versteuern muss.
Der Grund für den Aufenthalt des Arbeitnehmers im Ausland ist dabei vollkommen irrelevant. Es kann sich beispielsweise um eine Fortbildungsmaßnahme, einen Betriebsausflug, oder einen Arbeitstag im deutschen Mutterkonzern handeln.
Ab dem 20. Tag werden allerdings Steuern in Deutschland fällig, und zwar auch rückwirkend für die ersten Tage.
Unklar ist allerdings noch, wie überprüft werden soll, ob diese 19-Tage-Grenze überschritten wurde oder nicht. Ob dies mit Hilfe der bereits in der Vergangenheit von der Finanzbehörde versendeten Fragebögen machbar ist, bleibt abzuwarten.
Neben dieser Bagatellgrenze von 19 Tagen wurde auch festgelegt, dass Lohnfortzahlung und Mutterschaftsgeld in Deutschland nicht versteuert werden.
Ungelöst sind Fragen nach der Besteuerung von Abfindungen sowie Freistellungstagen. Stephan Wonnebauer, Fachanwalt für Steuerrecht, verweist in diesem Zusammenhang besonders auf Sozialpläne. "Im Rahmen dieser Maßnahmen werden hunderte von Grenzgängern monatelang freigestellt und erhalten obendrauf noch eine Abfindung", so Wonnebauer gegenüber diegrenzgaenger.lu.
Für diese Fälle beanspruchen sowohl Deutschland als auch Luxemburg das Besteuerungsrecht, da es gerade hier um erhebliche Steuerbeträge geht.
Die Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums zur Verständigungsvereinbarung finden Sie hier.
Zusätzlich hat der WFEB auch eine Bewertung der Verständigungsvereinbarung im europäischen Kontext vorgenommen. Diese finden Sie hier.