30.05.2011 |
Ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten wurde beschlossen.
In der Plenarsitzung am Freitag, den 27. Mai 2011, hat der Bundesrat das sechste Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen beschlossen.
Demnach wird Artikel 6 § 13b des Umsatzsteuergesetzes geändert. Für Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen kommt es zu einem Wechsel der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger wenn die Steuerbemessungsgrundlage mindestens 5000 Euro beträgt. Außerdem muss der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person sein.
Die Änderung tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.
Hintergründe zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link.
Zum Gesetzentwurf gelangen Sie hier (siehe Anlage 3).