30.03.2011 |
Verkehrsministerium stellt Lösung für die Zulassungsproblematik von Euro-4 Fahrzeugen vor.
Die Einführung der Euro-5 Norm im Januar 2011 hat für eine Vielzahl von Problemen in Bezug auf die Zulassungsfähigkeit von Euro-4 Fahrzeugen gesorgt (der WFEB berichtete).
In einem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums an die Bundesländer wird nun eine Lösung jenseits der Erstellung von Ausnahmegenehmigungen präsentiert.
Die Alternative sind Einzelgenehmigungen für Euro-4 Fahrzeuge nach § 13 Abs. 1 EG-FGV.
Mit einem solchen „§ 13-Gutachten" (Kosten mind. 170 Euro) sind Euro-4 Fahrzeuge zulassungsfähig.
Diese Gutachten können bei den zuständigen Stellen, dem TÜV oder der Dekra, erstellt werden.