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30.03.2011
§ 13 Gutachten ermöglicht Zulassung von Euro-4 Fahrzeugen

Verkehrsministerium stellt Lösung für die Zulassungsproblematik von Euro-4 Fahrzeugen vor.

Die Einführung der Euro-5 Norm im Januar 2011 hat für eine Vielzahl von Problemen in Bezug auf die Zulassungsfähigkeit von Euro-4 Fahrzeugen gesorgt (der WFEB berichtete).

In einem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums an die Bundesländer wird nun eine Lösung jenseits der Erstellung von Ausnahmegenehmigungen präsentiert.

Die Alternative sind Einzelgenehmigungen für Euro-4 Fahrzeuge nach § 13 Abs. 1 EG-FGV.

Mit einem solchen „§ 13-Gutachten" (Kosten mind. 170 Euro) sind Euro-4 Fahrzeuge zulassungsfähig.

Diese Gutachten können bei den zuständigen Stellen, dem TÜV oder der Dekra, erstellt werden.



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