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21.02.2011
Staatliche Beihilfen: 530 Mio. EUR zurückgefordert

Kommission: 530 Mio. EUR an staatlichen Beihilfen der EU-Staaten nicht vereinbar mit EU-Vorschriften.

Bereits im Januar berichtete der WFEB über die sog. „Sanierungsklausel" im deutschen Unternehmenssteuerungsrecht.

Im Anschluss an ein Prüfverfahren gegen Deutschland, kam die EU-Kommission zu dem Ergebnis, dass diese Klausel nicht unter die europäischen Leitlinien für staatliche Beihilfen falle und wies Deutschland deshalb an, jegliche Beihilfen, die unter die „Sanierungsklausel" gefallen sind, rückwirkend bis zum 01.01.2008 zurückzufordern.

Aber nicht nur Deutschland ist von solchen Rückzahlungsforderungen betroffen. Allein im Jahr 2010 haben die Mitgliedsstaaten insgesamt 530 Mio. EUR an staatlichen Beihilfen zurückgefordert, die sie Unternehmen ohne vorherige Anmeldung bei der EU-Kommission gewährt haben und die  dann, bei anschließender Prüfung, als nicht mit den Beihilfevorschriften vereinbar eingestuft wurden.

Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte hierzu, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften über zahlreiche Möglichkeiten verfügen, die Wirtschaft zu unterstützen, ohne dabei den Wettbewerb in unzumutbarer Weise zu verfälschen.

Die Summe der seit 2000 zurückgeforderten staatlichen Unterstützungen beläuft sich auf 10,9 Mrd. EUR. Es stehen noch Beihilfen in Höhe von ca. 1,8 Mrd. EUR aus, so die Angaben der Kommission.

Von den Anfang 2011 noch nicht abgeschlossenen 54 Fällen sind derzeit noch mehr als 20 beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig.

Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung im Falle der deutschen Sanierungsklausel vorgehen wird. Es besteht die Möglichkeit, ein Verfahren gegen die Rückzahlungsforderungen vor dem EuGH anzustrengen. Allerdings verweist Brüssel in diesem Zusammenhang darauf, dass dies auch Frankreich in einem ähnlich gelagerten Fall 2003 versucht habe, damit jedoch gescheitert sei, so die Süddeutsche Zeitung.



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