05.01.2011 |
EU-Kommission will in den nächsten Wochen ihre Bilanz des "Small Business Act" (SBA) vorlegen.
Der „Small Business Act" (SBA) wurde im Juni 2008 angenommen. Darin wurde die Idee aufgegriffen, die zentrale Rolle des Mittelstandes für die europäische Wirtschaft anzuerkennen und dieser Anerkennung einen abgestimmten Rahmen für die EU und ihre Mitgliedsstaaten folgen zu lassen.
Eng verbunden mit dem SBA ist das Prinzip "Vorfahrt für KMU". Der SBA soll Unternehmen zudem dabei helfen, noch stärker wachsen zu können und betrifft deshalb alle noch verbliebenen Wachstumshindernisse auf europäischer Ebene.
Seit der Annahme des SBA ist es nun an der Zeit, die bisherige Entwicklung des Projekts „Vorfahrt für KMU" zu begutachten. Dazu wird die Kommission in den kommenden Wochen ihre offizielle Bilanz vorstellen. Vorab jedoch einige Einschätzungen.
Im Bereich der Unternehmensgründungen zeigt ein Blick auf die EU-Staaten unterschiedliche Situationen. Eine Untersuchung des Euractiv-Netzwerkes zeigt, dass die Anmeldung eines internetbasierten Dienstleistungsunternehmens z.B. in Deutschland und Frankreich für weniger als 100 € innerhalb einer Woche durchführbar ist. Im Gegensatz dazu kann der gleiche Vorgang in Polen und Spanien ca. einen Monat dauern. In anderen Staaten wie z.B. Luxemburg können für den Genehmigungsantrag sogar mehr als 1000 € anfallen.
Ein Grund für die abweichenden Bedingungen bei der Unternehmensgründung ist die Tatsache, dass es sich bei dem SBA um eine allgemeine Einigung auf bestimmte Prinzipien im Umgang mit KMU handelt, nicht aber um ein rechtlich verbindliches Instrument.
Unter diesen Aspekt fällt auch die Einführung der sog. „Europa GmbH", der „Societas Privata Europaea" (SPE). Diese neue Gesellschaftsform für Unternehmen in Europa geht ebenfalls in das Jahr der Annahme des SBA, 2008, zurück. Diese sollte dazu dienen, dass Unternehmen in der gesamten EU unter dem einheitlichen Schirm einer SPE tätig werden können.
Mit der Einführung der SPE sollen Kosten für Unternehmen gesenkt und die Auslandspräsenz von KMU gefördert werden. Lediglich 5 % der KMU haben derzeit eine solche Auslandspräsenz.
Bisher konnte hier jedoch unter den Mitgliedsstaaten keine Einigung erzielt werden. Deshalb will sich die ungarische Ratspräsidentschaft jetzt für eine Einigung einsetzen.
Jedoch gibt es in einigen Punkten erhebliche Bedenken verschiedener Mitgliedsstaaten. So ist z.B. die Voraussetzung eines Mindestkapitals von nur 1 € zur Gründung einer SPE umstritten. Man wehrt sich gegen eine „Haftungsbeschränkung zum Nulltarif".
Auch das Umgehen von strengeren Regeln (z.B. für die Mindest- kapitalanforderungen) in einem Mitgliedsstaat durch das Ausweichen auf einen anderen, wird kritisch gesehen.
Es ist nun an der neuen Ratspräsidentschaft hierfür eine Lösung zu finden, um eine „rechtliche Schnäppchenjagd" zu verhindern.
Die durch die Banken- und Finanzkrise befürchtete Kreditklemme für KMU sieht man im Mittelstand momentan jedoch als weniger bedrohlich an. Laut einer Umfrage des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) schätzen die Unternehmen ihre Finanzierungssituation als günstig ein.
Auch die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug (der WFEB berichtete) hat durchaus positive Auswirkungen gezeigt, da hier eine rechtlich verbindliche Regelung getroffen wurde.
Es bleibt abzuwarten wie die Kommission selbst die Situation in ihrer Bilanz zum „Small Business Act" bewerten wird.