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16.03.2011
Gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage in Europa

EU-Kommission unterbreitet Vorschlag zur einheitlichen Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage.

Unternehmen sollen ihre Gewinne in der EU in Zukunft nach einer einheitlichen Berechnungsgrundlage versteuern können, dazu hat die EU-Kommission am 16.03.2011 einen Vorschlag unterbreitet.

Derzeit müssen Unternehmen in der EU ihre zu versteuernden Gewinne nach den unterschiedlichen Vorschriften und Systemen der 27 Mitgliedsstaaten berechnen. Dies erfordert zudem die Zusammenarbeit mit bis zu 27 verschiedenen Steuerverwaltungen.

Die Folgen sind ein hoher Verwaltungsaufwand und Rechtsunsicherheit. Gerade die Rechtsunsicherheit führt dazu, dass vor allem klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) davor zurückschrecken, grenzüberschreitend aktiv zu werden.

Diese Probleme sollen mit der neuen Regelung beseitigt werden. Algirdas Šemeta, für Steuern zuständiges Kommissionsmitglied, sieht in dem Vorschlag der Kommission eine Chance für KMU, die über ihre inländischen Märkte hinaus expandieren wollen. Ihnen würden sich durch die Vereinfachung der Verfahren neue Möglichkeiten eröffnen, so Šemeta.

Die Lösung der Kommission:

Durch die gemeinsame Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer soll den Unternehmen ein einziges Regelwerk für die Körperschaftsteuer in Europa gegeben werden. Damit soll für Unternehmen die Möglichkeit geschaffen werden, für ihre gesamten Tätigkeiten in der EU „(...) bei einer einzigen Verwaltung eine einzige, konsolidierte Steuererklärung einzureichen."

Die Steuerbemessungsgrundlage des Unternehmens würde dann auf Grundlage dieser Steuererklärung (nach einer speziellen Formel) zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt, in denen das Unternehmen aktiv ist.

Die Größen Vermögenswerte, Lohnsumme und Umsatz fließen dabei in die Berechnungsformel ein. Wurde die Bemessungsgrundlage aufgeteilt, besteuern die Mitgliedstaaten ihren Anteil zu ihrem jeweiligen Körperschaftsteuersatz. Bei der Festsetzung dieser Steuersätze sind die Mitgliedsstaaten weiterhin vollkommen unabhängig.

Der Vorschlag einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer wäre allerdings fakultativ. Sieht ein Unternehmen also Vorteile in der Anwendung der einheitlichen Grundlage, so kann es nach diesem System berechnen. Anderen Unternehmen steht es weiterhin frei, die für sie geltenden nationalen Regelwerke anzuwenden.

Sven Giegold, Wirtschafts- und Finanzpolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament begrüßt den Vorschlag der Kommission und sieht in ihm ein Mittel zur Bekämpfung von Steuer-Dumping: „Die einheitliche Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage sorgt dafür, dass einerseits Steuer-Dumping mit der Bemessungsgrundlage und andererseits ungerechtfertigte Doppelbesteuerungen von Unternehmen im Binnenmarkt Geschichte sind", so Giegold gegenüber Euractiv.

Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im EU-Parlament hebt besonders die Vorteile für KMU hervor: „Durch die Senkung der Kosten für die Steuerverwaltung und die Vereinheitlichung der Grundsätze für die Steuererklärung werden KMUs deutlich entlastet werden", so Ferber im Gespräch mit dem EU-Nachrichtenportal Euractiv.

Steuerkommissar Algirdas Šemeta fasste den Plan der Kommission so zusammen:„Der heutige Vorschlag ist gut für die Wirtschaft und gut für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU", so seine Äußerung in der Pressemitteilung der Kommission.



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