23.03.2011 |
Kabinett: Neuer Gesetzesentwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vorgelegt.
Am 23.03.2011 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur „Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) vorgelegt.
Damit will es die Bundesregierung Zuwanderern, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, erleichtern, in Deutschland einen Beruf entsprechend ihrer Qualifikation ausüben zu können.
In Berlin schätzt man, dass neben den Zuwanderern auch ca. 300.000 Menschen, die bereits in Deutschland leben, von den Regelungen des Entwurfs profitieren könnten.
Der Inhalt des Anerkennungsgesetzes:
• Bewertung beruflicher Qualifikationen
Die Möglichkeiten, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in Deutschland bewerten zu lassen, sind bisher stark begrenzt. Der Entwurf der Regierung sieht deshalb eine Ausweitung dieser Möglichkeiten vor. Für etwa 350 Berufe soll es demnach einen Rechtsanspruch auf die Bewertung der Qualifikationen geben.
• Rolle der Staatsangehörigkeit
Bei der Bewertung von Berufsabschlüssen soll künftig die Staatsangehörigkeit keine Rolle mehr spielen. Bisher war z. B. die Zulassung von Ärzten an die deutsche bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates gebunden. Nach dem Entwurf sollen nur noch die Qualifikationen entscheidend sein.
• Ablauf des Prüfungsverfahrens
Innerhalb von drei Monaten nach dem Einreichen aller benötigten Unterlagen muss künftig die Entscheidung über die Anerkennung der Berufsqualifikationen getroffen werden.
Kommt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass die ausländischen Qualifikationen nicht gleichwertig sind, so werden diese im Verhältnis zu einer vergleichbaren deutschen Ausbildung dokumentiert. Dies dient als Information für potentielle Arbeitgeber und ermöglicht dem Zuwanderer, sich entsprechend weiterzubilden.
• Zuständigkeiten
Der Entwurf der Regierung bezieht sich auf Berufe, für die der Bund zuständig ist. Für den Vollzug liegt die Zuständigkeit allerdings bei den Ländern. Deshalb weist der Bund die Länder an, ihren zuständigen Behörden einheitliche Vollzugskriterien vorzulegen.
Der Gesetzesentwurf gelangt nun zur Beratung in den Bundesrat. Danach wird im Bundestag entschieden.
Für Berufe, die durch das Recht der jeweiligen Bundesländer geregelt sind (z. B. Lehrer, Ingenieure), planen die Länder Regelungen, die sich an dem Entwurf für die Bundesebene orientieren.